Dennis Minkley
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Vermögens­wirksame Leistungen Gladbeck

Bis zu 480 € im Jahr.
Geschenkt vom Arbeitgeber.

Millionen Arbeitnehmer lassen bares Geld liegen – weil sie vermögenswirksame Leistungen nicht beantragen. Bis zu 40 € monatlich vom Arbeitgeber, plus staatliche Zulagen obendrauf. Ich zeige Ihnen, wie Sie das Maximum herausholen.

Unabhängiger Makler Kostenlose Beratung Alle Anlageformen im Blick
Arbeitgeber 480 €/Jahr Staat + 80 €/Jahr 🏛 + Rendite = Vermögen 📈 Säule 1 Säule 2 Säule 3
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Arbeitnehmer haben Anspruch auf VWL
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zahlt Ihr Arbeitgeber in Ihren VWL-Vertrag
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staatliche Zulage bei Fondssparen möglich
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Laufzeit – dann gehört das Kapital Ihnen
So funktioniert's

Vermögens­wirksame Leistungen – drei Quellen, ein Ziel

VWL sind ein Zusammenspiel aus Arbeitgeber, Staat und Ihrer Anlage. Gemeinsam bauen sie Ihr Vermögen auf – oft ohne dass Sie selbst einen Cent dazuzahlen.

🏢

1. Ihr Arbeitgeber zahlt

bis 40 €/Monat

Je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung überweist Ihr Arbeitgeber monatlich bis zu 40 € direkt in Ihren VWL-Vertrag. Viele Arbeitnehmer wissen nicht einmal, dass ihnen dieser Zuschuss zusteht.

🏛️

2. Der Staat legt drauf

bis 80 €/Jahr

Die Arbeitnehmersparzulage bringt 20 % auf Ihre Einzahlungen in Fondssparpläne – bis zu 80 € geschenkt. Dazu kommt ggf. die Wohnungsbauprämie mit weiteren 70 € pro Jahr.

📈

3. Ihre Anlage arbeitet

+ Rendite

Je nach Anlageform erwirtschaftet Ihr Geld zusätzliche Erträge. Bei einem Fondssparplan sind historisch 6–8 % pro Jahr möglich. Über 7 Jahre summiert sich das erheblich.

Rechenbeispiel

Was über 7 Jahre zusammenkommt

Ein konkretes Beispiel: Ihr Arbeitgeber zahlt die vollen 40 € monatlich, Sie erhalten die Arbeitnehmersparzulage, und Ihr Fondssparplan erzielt 7 % Rendite pro Jahr.

Arbeitgeberzuschuss (7 Jahre) 3.360 €
Arbeitnehmersparzulage (7 × 80 €) 560 €
Summe Einzahlungen 3.920 €
Zinseszins-Effekt (7 % p.a.) + ca. 1.070 €
Mögliches Endkapital nach 7 Jahren
≈ 4.990 €

Berechnung auf Basis monatlicher Einzahlung, jährlicher Verzinsung. Tatsächliche Ergebnisse können abweichen. Grundlage: 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG)

VWL-Renditerechner

Sehen Sie, was aus Ihren VWL werden kann

Passen Sie den Monatsbeitrag und die erwartete Rendite an – die Grafik zeigt Ihnen die mögliche Entwicklung über 7 Jahre.

40 €
7 %
Eingezahlt
3.360 €
Rendite
+ 1.070 €
Endkapital
≈ 4.430 €

Welche Anlageform passt am besten zu Ihnen?

Kostenlose VWL-Beratung starten

Hinweis: Diese Berechnung dient der Veranschaulichung. Tatsächliche Ergebnisse hängen von der gewählten Anlageform und Marktentwicklung ab.

Anlageformen

VWL anlegen – vier Wege im Vergleich

Nicht jede Anlageform passt zu jedem. Ich vergleiche unabhängig und finde den besten Weg für Ihre Situation.

Höchste Rendite
📊

Fondssparplan

Ihr VWL-Beitrag fließt in Aktienfonds – mit dem höchsten Renditepotenzial aller Anlageformen.

Historisch 6–8 % Rendite p.a. Arbeitnehmersparzulage (80 €/Jahr) Breite Risikostreuung Kursschwankungen möglich
Renditeerwartung 6 – 8 % p.a.
Für Immobiliensparer
🏠

Bausparvertrag

Kombiniert Sparen mit einem späteren Darlehensanspruch – ideal wenn Sie Wohneigentum planen.

Wohnungsbauprämie (70 €/Jahr) Zinssicherung für Baufinanzierung Planungssicherheit Niedrige Guthabenzinsen
Renditeerwartung 0,5 – 1,5 % p.a.
Sicherheit
🏦

Banksparplan

Die konservativste Variante – Ihr Geld liegt sicher auf einem Sparkonto mit festem Zins.

Kein Kursrisiko Einlagensicherung Keine staatliche Zulage Niedrigste Rendite
Renditeerwartung 1 – 2 % p.a.
Für Immobilienbesitzer
🔑

Baukredittilgung

VWL direkt zur Tilgung Ihres Immobilienkredits verwenden – spart Zinsen und verkürzt die Laufzeit.

Garantierte "Rendite" durch Zinsersparnis Schneller schuldenfrei Nur mit bestehendem Kredit Keine Arbeitnehmersparzulage
Effektive Ersparnis = Ihr Kreditzins
🏦

Sie brauchen ein VL-fähiges Depot?

Die meisten regulären Depots sind für VL-Fondssparpläne nicht zugelassen. Ich vergleiche für Sie die günstigsten Anbieter – kostenlos und unabhängig.

Depot-Vergleich starten
Staatliche Förderung

Zulagen & Prämien – das schenkt Ihnen der Staat

Neben dem Arbeitgeberzuschuss gibt es zwei staatliche Förderungen, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

💰

Arbeitnehmer­sparzulage

Förderung20 % auf bis zu 400 €/Jahr
Max. Zulage80 € pro Jahr
Einkommensgrenze (ledig)40.000 €
Einkommensgrenze (verheiratet)80.000 €
AnlageformFondssparplan

Die Einkommensgrenzen wurden 2024 deutlich angehoben – prüfen Sie, ob Sie jetzt zulagenberechtigt sind.

🏠

Wohnungs­bauprämie

Förderung10 % auf bis zu 700 €/Jahr
Max. Prämie70 € pro Jahr
Einkommensgrenze (ledig)40.000 €
Einkommensgrenze (verheiratet)80.000 €
AnlageformBausparvertrag

Beide Zulagen können gleichzeitig genutzt werden, wenn Sie unterschiedliche VWL-Verträge haben. Mehr dazu bei der Verbraucherzentrale.

„Über 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf VWL – doch nur ein Bruchteil nutzt sie."

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Lassen Sie kein Geld liegen

Ich prüfe für Sie kostenlos, welchen VWL-Anspruch Sie haben und welche Anlageform am besten zu Ihnen passt.

VWL-Anspruch kostenlos prüfen
Häufige Fehler

Vermögens­wirksame Leistungen – diese Fehler kosten bares Geld

Viele verschenken jedes Jahr hunderte Euro. Vermeiden Sie diese typischen Fehler.

1

VWL gar nicht beantragen

Der häufigste Fehler: Viele wissen nicht, dass ihnen VWL zustehen. Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag – die meisten Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss.

2

Falsche Anlageform wählen

Wer sein Geld im Banksparplan parkt statt in Fonds, verschenkt über 7 Jahre mehrere tausend Euro Rendite – und verzichtet auf die Arbeitnehmersparzulage.

3

Sperrfrist nicht kennen

VWL-Verträge haben eine Sperrfrist von 7 Jahren (6 Jahre Einzahlung + 1 Ruhejahr). Wer vorher kündigt, verliert die staatlichen Zulagen.

4

Beim Jobwechsel vergessen

Ihr VWL-Vertrag gehört Ihnen, nicht dem Arbeitgeber. Beim neuen Job einfach die Vertragsdaten mitteilen – so laufen die Zahlungen nahtlos weiter.

Renditeentwicklung eines VWL-Fondssparplans in Gladbeck
Für wen lohnt es sich?

Vermögens­wirksame Leistungen – für jede Lebenslage

🎓

Berufseinsteiger

Der perfekte Start in den Vermögensaufbau: Vom ersten Arbeitstag an VWL beantragen – der Zinseszins-Effekt arbeitet über Jahrzehnte für Sie. Gerade mit kleinem Gehalt lohnt sich die Zulage besonders.

👨‍👩‍👧‍👦

Familien

Beide Partner können jeweils einen VWL-Vertrag haben – doppeltes Geschenk. Die Einkommensgrenzen für Zulagen sind für Verheiratete doppelt so hoch. Perfekt für den Notgroschen oder die Ausbildung der Kinder.

🏡

Immobiliensparer

Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich die Wohnungsbauprämie und bauen gleichzeitig Eigenkapital für Ihre Immobilie auf. Oder tilgen Sie Ihren bestehenden Kredit schneller mit VWL.

Kurz gesagt: VWL lohnen sich für jeden Arbeitnehmer.

Es ist geschenktes Geld vom Arbeitgeber – wer es nicht beantragt, lässt jedes Jahr bis zu 480 € liegen.

So starten Sie

In 4 Schritten zu Ihren vermögens­wirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen Gladbeck – Renditeentwicklung Fondssparplan
1

Anspruch prüfen

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Betriebsrat, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen – oder ich übernehme das für Sie.

2

Anlageform wählen

Fondssparplan, Bausparvertrag oder Tilgung? Ich vergleiche unabhängig die besten Optionen für Ihre Ziele.

3

Vertrag abschließen

Ich kümmere mich um den Papierkram – Sie unterschreiben, und Ihr Arbeitgeber überweist automatisch.

4

Zulagen sichern

Ich stelle sicher, dass Sie alle staatlichen Förderungen beantragen und keinen Euro verschenken.

Häufige Fragen

Vermögens­wirksame Leistungen Gladbeck – FAQ

Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VWL oder VL) sind eine freiwillige Zahlung Ihres Arbeitgebers von bis zu 40 Euro pro Monat, die in einen Sparvertrag fließen. Zusätzlich können Sie staatliche Zulagen erhalten. Nach 7 Jahren Laufzeit steht Ihnen das Kapital zur freien Verfügung.
Wie viel VWL zahlt mein Arbeitgeber?
Der Betrag hängt vom Arbeitgeber und Tarifvertrag ab. Manche zahlen die vollen 40 Euro monatlich, andere weniger oder gar nichts. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber nichts dazugibt, können Sie VWL aus eigenem Gehalt einzahlen und trotzdem staatliche Zulagen erhalten.
Welche staatlichen Zulagen gibt es bei VWL?
Es gibt zwei Zulagen: Die Arbeitnehmersparzulage (20 % auf max. 400 €/Jahr bei Fondssparen = 80 €) und die Wohnungsbauprämie (10 % auf max. 700 €/Jahr = 70 € bei Bausparverträgen). Die Einkommensgrenzen liegen seit 2024 bei 40.000 € (ledig) bzw. 80.000 € (verheiratet).
Wo sollte ich meine VWL anlegen?
Das hängt von Ihren Zielen ab: Fondssparpläne bieten die höchste Renditeerwartung (historisch 6–8 % p.a.), Bausparverträge eignen sich für künftige Immobilienpläne, und Banksparpläne sind die sicherste Variante. Ein unabhängiger Vergleich zeigt die beste Option für Ihre Situation.
Was passiert mit meinen VWL bei einem Arbeitgeberwechsel?
Ihr VWL-Vertrag bleibt bestehen – er gehört Ihnen, nicht dem Arbeitgeber. Beim neuen Arbeitgeber teilen Sie einfach die Vertragsdaten mit, damit die Zahlungen weiterlaufen. Wichtig: Die 7-jährige Sperrfrist läuft weiter, ein Wechsel verlängert sie nicht.
Lohnen sich VWL auch ohne Arbeitgeberzuschuss?
Ja, denn die staatlichen Zulagen erhalten Sie unabhängig vom Arbeitgeberzuschuss. Bei einem Fondssparplan mit Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie 80 € geschenkt – plus mögliche Rendite. Außerdem profitieren Sie vom automatischen Sparen direkt vom Gehalt.
Wie finde ich heraus, ob mein Arbeitgeber VWL zahlt?
Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie beim Betriebsrat bzw. in der Personalabteilung nach. Häufig ergibt sich der Anspruch aus dem Tarifvertrag Ihrer Branche oder einer Betriebsvereinbarung – viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass ihnen VWL zustehen. Wichtig: VWL sind zweckgebunden und können nicht als zusätzliches Gehalt ausgezahlt werden. Das Geld muss immer direkt vom Arbeitgeber in Ihren VL-Vertrag fließen.
Muss ich auf vermögenswirksame Leistungen Steuern zahlen?
Ja – VWL erhöhen Ihr Bruttogehalt und sind daher steuer- und sozialabgabenpflichtig. Ihr Nettogehalt sinkt dadurch geringfügig, dafür steigen Ihre Einzahlungen in die gesetzliche Rente minimal. Erträge aus Ihrer VL-Anlage (z. B. Fondsgewinne) unterliegen der Abgeltungssteuer. Richten Sie daher einen Freistellungsauftrag bei Ihrem VL-Anbieter ein – bis 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei.
Brauche ich für einen VL-Fondssparplan ein eigenes Depot?
In den meisten Fällen ja. Reguläre Wertpapierdepots sind für VL-Fondssparpläne nicht zugelassen, da die Anbieter besondere Meldepflichten einhalten und Fristen überwachen müssen. Es gibt jedoch spezialisierte Anbieter mit günstigen Konditionen. Ich vergleiche für Sie die besten Depotanbieter – kostenlos und unabhängig.
Kann ich meinen VL-Fondssparplan vorzeitig kündigen?
Ja, eine vorzeitige Kündigung ist möglich. Wenn Sie keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, sind Sie nicht an die reguläre Laufzeit von 6 + 1 Jahr Ruhezeit gebunden. Tipp: Auch nach Ablauf der 7 Jahre müssen Sie sich das Geld nicht sofort auszahlen lassen. Sind die Börsenkurse gerade gefallen, kann es sich lohnen, den Sparplan im Depot zu belassen und auf eine Erholung zu warten.
480 €
maximaler Arbeitgeberzuschuss pro Jahr
150 €
staatliche Zulagen pro Jahr möglich
7 Jahre
Laufzeit – dann gehört Ihnen das Kapital
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